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SERBIEN
DATEN UND FAKTEN

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUN

Besteuerung in Serbien

Vertrag bei vorübergehendem Arbeitsbedarf/ Werkvertrag. Neben dem Arbeitsvertrag kennt das serbische Recht noch folgende Verträge, die Dienstleistungen zum Inhalt haben: - Vertrag bei vorübergehendem Arbeitsbedarf; - Werkvertrag. Ein solcher Vertrag kommt nur für Arbeiten in Frage, die nicht länger als 120 Tage im Kalenderjahr andauern und Personen betreffen, welche (i) erwerbslos sind, (ii) teilzeit beschäftigt sind, (iii) Begünstigte einer Alterspension und (iv) Mitglied einer Jugend- oder Studentenverbindung und nicht älter als 30 Jahre sind. Ein Werkvertrag kann nur für jene Tätigkeiten abgeschlossen werden, die nicht zum Unternehmensgegenstand gehören, wie z.B. Reparaturarbeiten an Anlagegütern, manuelle oder intellektuelle Arbeiten. Auch diese Personen haben Anspruch auf Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung, die durch den Arbeitgeber finanziert wird. Gemäß dem Pensionsgesetz und dem Unfallversicherungsgesetz muss der Arbeitgeber dieselben Beiträge für die Pensions- und Unfallversicherung zahlen, wie bei regulären Dienstverträgen.

Allgemeines/ Personen unter 18 Jahren/ Schriftform geboten. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist nach serbischem Arbeitsrecht (Stand 2005) nur zulässig, wenn: diese bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben; diese die sonstigen durch Arbeitsrecht oder Arbeitgebergesetz festgelegten speziellen Voraussetzungen des jeweiligen Arbeitsplatzes erfüllen (Art der Arbeit, Berufskenntnisse und sonstige spezielle Voraussetzungen der betreffenden Arbeitsleistung). Personen unter 18 Jahren bedürfen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags der schriftlichen Zustimmung der Eltern, Adoptiveltern oder Sorgeberechtigten. Im Übrigen darf die Arbeit ihre Gesundheit, Moral und Ausbildung nicht gefährden oder gegen ein Gesetz verstoßen. Gemäß geltendem Arbeitsrecht ist für die Beschäftigung eines unter 18-jährigen weiters ein positiver Bescheid des zuständigen Amtes für Gesundheitsschutz notwendig, welcher bestätigt, dass die betroffene Person für die Ausübung des betroffenen Berufes geeignet ist sowie dass der jeweilige Beruf nicht gesundheitsgefährdend ist. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Der Arbeitsvertrag ist schriftlich und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abzuschließen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Arbeitgebers; Name und Anschrift des Arbeitnehmers; Beruf und Ausbildung des Arbeitnehmers; Beschreibung der Tätigkeit; Arbeitsort; Art des Arbeitsverhältnisses (unbefristet, befristet); Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung); Arbeitsbeginn; tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit) Grundgehalt, Entlohnung, Boni, Zusatzgehälter Fristen für die Auszahlung der Bezüge Hinweis auf den geltenden Kollektivvertrag und/oder die aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Der Arbeitsvertrag kann ebenso weitere Rechte und Pflichten beinhalten. Jene Rechte und Pflichten, welche nicht durch den Arbeitsvertrag bestimmt werden, werden durch das geltende Arbeitsrecht, den bezughabenden Kollektivvertrag und durch die arbeitsrechtlichen Gesetze bestimmt, soweit diese nicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Gemäß geltendem Arbeitsrecht ist ein Arbeitgeber, welcher mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, dazu verpflichtet Regeln hinsichtlich der Organisation und der Berufssystematik zu erlassen. Bei Arbeitsbeginn muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sämtliche Dokumente übergeben zum Nachweis dafür, dass die Voraussetzungen des Arbeitsverhältnisses erfüllt sind. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsnehmer weiters innerhalb von 15 Tagen ab Arbeitsbeginn eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung vorlegen. Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt Daten zum Familienstatus/Ehestatus zu verlangen oder Fragen hinsichtlich der Familienplanung des betroffenen Arbeitnehmers zu stellen. Der Arbeitgeber darf weiters keinen Schwangerschaftstest als Bedingung für das Arbeitsverhältnis verlangen. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses darf nicht von der vorhergehenden Art der Beendigung eines früheren Arbeitsverhältnisses abhängig sein. Dauer des Arbeitsverhältnisses/ Anhang zum Dienstvertrag/ Rechtswahl und Gerichtsstandklausel Ein Arbeitsvertrag kann sowohl auf bestimmte als auch auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, wenn der Arbeitnehmer fünf Tage über das eigentliche Beendigungsdatum hinaus weiterhin arbeitet. Fehlt die Unterschrift des Arbeitgebers zum Arbeitsvertrag, so wird das ursprünglich als befristet eingegangene Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt. Der Arbeitgeber kann die festgesetzten Arbeitsbedingungen per Anhang zum Dienstvertrag in den folgenden Fällen ändern: - Wenn der Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden soll, welcher vom Arbeitsprozess oder der Arbeitsorganisation vorgesehen ist, - Wenn der Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz beim gleichen Arbeitgeber versetzt werden soll, - Wenn der Arbeitnehmer an einen angemessenen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber versetzt werden soll, - Um einem freigesetzten Arbeitnehmer zu ermöglichen, seine Rechte gemäß Arbeitsrecht auszuüben - Um die Bezüge (Gehalt, Sonderbezüge, etc.) zu ändern, oder die allgemeinen Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers zu ändern; Unter angemessenem Arbeitsplatz ist ein solcher zu verstehen, welcher die gleichen Erfordernisse bzw. die gleiche berufliche Qualifikation eines Arbeitnehmers, wie im Arbeitsvertrag festgelegt, verlangt. Wenn der Arbeitnehmer diesem Anhang zum Dienstvertrag nicht zustimmt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Dienstvertrag zu annullieren. Grundsätzlich wenden die serbischen Gerichte serbisches Recht an. Die Parteien können jedoch auch eine ausländische Rechtsordnung oder einen ausländischen Gerichtsstand vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis einen Bezug zum Ausland aufweist.

Ausländische Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag schließen und eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie über eine Arbeits- und eine (befristete oder unbefristete) Aufenthaltsbewilligung für das Gebiet von Serbien verfügen. Sofern allerdings die Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Vertrag über wirtschaftliche Zusammenarbeit, Technologietransfer oder Auslandsinvestitionen steht, genügt eine Aufenthaltsgenehmigung. In der Praxis werden jedoch von den zuständigen Behörden trotzdem Aufenthaltsgenehmigungen verlangt.

Keine Ausnahmen für Manager oder Direktoren. Vertretungsorgane und andere Manager können zwei Arten von Verträgen abschließen: (i) Verträge, welche ein Arbeitsverhältnis begründen und solche (ii) die keines begründen (Management-Verträge). Der Direktor kann entweder ein unbefristetes oder ein befristetes Dienstverhältnis eingehen. Im Falle, dass der Direktor einen sog. Management-Vertrag abschließt, hat dieser neben anderen Rechten und Pflichten Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung.

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NEWS FROM SERBIA

On Tuesday, cloudy weather with showers and thunderstorms, mainly in the afternoon and evening hours.

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